Auf dieser Seite erhalten Sie eine kurze Übersicht über die wichtigsten Punkte für die Anmietung von Studentenappartements in unseren Appartementhäusern.
Folgend auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Punkte für die Anmietung von Studentenappartements in unseren Appartementhäusern.
Weitere Informationen zu unseren Mietbedingungen und zur Hausordnung entnehmen Sie bitte den hier bereitgestellten pdf-Dokumenten, die Sie unter den nachstehenden Links herunterladen können:
Mietanfrage
Hausordnung Studentenappartementhäuser
Wichtig!
Legen Sie Ihrer Mietanfrage unbedingt die aktuelle Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung oder zumindest den Zulassungs- bzw. Immatrikulationsbescheid bei.
Ohne diese Bescheinigungen wird Ihre Mietanfrage nicht bearbeitet!
Unsere Appartements werden an Studierende der
mit jeweils gültiger Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung vermietet.
Auch für Austauschstudierende (z.B. aus dem Erasmus Student Network) stehen unsere Appartements zur Verfügung.
Vorgelegt werden muss in diesen Fällen die Zulassungsbescheinigung der Hochschule Heilbronn.
Studenten anderer Hochschulen, die in Heilbronn ein Praxissemester durchführen, können ebenfalls eines unserer Appartements anmieten.
Vorgelegt werden muss in diesem Fall
Es ist durchaus möglich, dass sich mehrere Interessenten für ein Appartement bewerben.
Für die Vergabe des Appartements gelten dann folgende Bedingungen:
Mit Ausnahme von explizit ausgewiesenen WG-Wohnungen (nur im APP-two) werden unsere Appartements als Einzelzimmer möbliert vermietet.
Die zusätzliche Aufnahme von Personen in ein Appartement ist nicht möglich.
Die Mietdauer für die Appartements kann folgende Mietzeiträume umfassen:
Vermietet wird i.d.R. vom 01.03. bis 31.08. und vom 01.09. bis zum letzten Tag im Februar.
Abweichende Mietzeiten sind je nach Semesterterminierung möglich, die Mindestmietzeit bleibt auch in diesen Fällen bei 6 Monaten.
Eine Verlängerung der Mietzeit ist grundsätzlich möglich. Die Verlängerung muss in jedem Fall mindestens 6 Monate Mietzeit umfassen.
Verlängerungsanträge müssen bis spätestens 01. Juni für das folgende Wintersemester bzw. 01. Dezember für das nächste Sommersemester bei der GEWO eingegangen sein. Wer diese Frist versäumt, riskiert, dass sein/ihr Zimmer anderweitig vermietet wird und er/sie entweder ganz ausziehen oder zumindest umziehen muss.
Der Verlängerungsantrag kann hier im Download-Center heruntergeladen werden.
Unsere Appartements werden ausschliesslich "Warm" vermietet. Die Miethöhe errechnet sich aus der Kaltmiete zuzüglich einer Nebenkostenpauschale. Eine Nebenkostenabrechnung erfolgt somit nicht.
In der Nebenkostenpauschale ist der individuelle Stromverbrauch für das Appartement nicht enthalten. Die Anmeldung und Abrechnung mit einem Stromversorger Ihrer Wahl erfolgt durch Sie direkt.
Für kurzfristige Semestermietverträge (6 Monate) wird ein monatlicher Verwaltungskostenaufschlag von derzeit 10% aus der Nettokaltmiete erhoben.
Die Kaution beträgt grundsätzlich 3 Nettokaltmieten (ohne Zuschlag bei Semestermietverträgen).
Eine Ratenzahlung ist bis zu maximal 3 Raten zulässig.
Ebenfalls zulässig ist die Stellung einer Kautionsbürgschaft einer Bank.
Die Untervermietung eines Appartements ist nur für Studierende der Hochschule Heilbronn während der Semesterferien oder Praktikum bzw. der DHBW Mosbach während der Praxiszeit im Unternehmen möglich.
Eine entsprechende Immatrikulationsbescheinigung des Untermieters muss beigefügt werden.
Der Antrag auf Untervermietung muss schriftlich gestellt werden:
Antrag Untervermietung im Download-Center
Die Untervermietung ist grundsätzlich Zustimmungspflichtig.
!!! Wohnungsgeberbescheinigung ab 01.11.2015 !!!
Seit dem 01.11.2015 müssen Wohnungsgeber (i.d.R. Vermieter) dem ein- oder ausziehenden Mieter eine Wohnungsgeberbescheinigung aushändigen.
Diese Pflicht trifft auch Studierende, die ihre Wohnung untervermieten!
Weitere Infos und ein Formular finden sich auf der Seite der Stadtverwaltung Heilbronn
Die Übergabe des Appartements erfolgt rechtzeitig zum jeweiligen Semesterbeginn, bzw. zum Beginn des im Mietvertrag vereinbarten Mietzeitraumes.
Die Untervermietung ist grundsätzlich Zustimmungspflichtig.
Folgende Voraussetzungen müssen vor der Übergabe erfüllt sein:
Unsere Appartementhäuser sind mit einer Sat-Anlage ausgestattet.
Jedes Appartement hat einen Anschluss für den Sat- und Radioempfang.
Empfangbar sind die digitalen Programme der Satelliten Astra, Hotbird/Eutelsat.
Die für den Empfang notwendigen Receiver müssen vom Mieter selbst besorgt werden, diese werden von der GEWO nicht bereitgestellt.
Der Radioempfang erfolgt über eine zusätzliche terrestrische Antenne.
In der Miete nicht enthalten sind die Rundfunk- und Fernsehgebühren (GEZ).
Die Anmeldung zur GEZ muss durch den Mieter erfolgen, die GEZ-Gebühren trägt der Mieter selbst.
Links:
Webseite der GEZ für Online-Anmeldung
Übersichtsseite Sat-Programme
Unsere Appartements sind derzeit über das BelWü - Landeshochschulnetz an das EDV-Netz der Hochschule angeschlossen.
Ein Anspruch für einen dauerhaften Anschluss an das Hochschulnetz ist damit nicht verbunden!
Sollte die Hochschule Heilbronn diesen Anschluss nicht mehr bereitstellen, muss vom Mieter ein eigener Breitbandanschluss bei einem Provider seiner Wahl und auf seine Kosten beauftragt werden.
Jedes Appartement hat eine Telefonsteckdose.
Der Anschluss muss vom Mieter bei einem Anbieter seiner Wahl, selbst angemeldet und bezahlt werden.
Wichtig!
Wenn Sie einen Telefonanschluss und/oder einen Breitband-Internetanschluss bei einem Provider Ihrer Wahl (nicht KabelBW) beantragen, müssen wir nach der Aufschaltung wissen, welche Anschlussadern für Sie benutzt werden. Diese Informationen benötigen wir, damit der Anschluss an Ihr Appartement weitergeleitet werden kann.
Teilen Sie also Ihrem Provider bei der Beantragung unbedingt mit, dass Sie diese Information benötigen.
Wenn Sie diese Informationen und den Anschlusstag wissen, teilen Sie uns das bitte kurz per Mail mit.
Wir werden dann die Leitung schnellstmöglich weiterschalten.
Die Stadt Heilbronn erhebt ab dem 1. Januar 2011 eine Zweitwohnungssteuer. Mit dieser Steuer sollen die Inhaber von Zweitwohnungen an der Finanzierung der örtlichen Infrastruktur beteiligt werden.
Zum Betrachten unserer Informationsblätter benötigen Sie einen PDF Reader, wie beispielsweise einen Foxit- oder Adobe Acrobat Reader.
Alle Formulare können Sie am PC ausfüllen und speichern.
Die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare können Sie in unseren Briefkasten werfen, per Post an unsere Adresse (Urbanstrasse 12, 74072 Heilbronn) oder per E-Mail (spillmann@gewo-hn.de) senden.
Für deutsche Staatsangehörige, EU-Bürger und ausländische Staatsangehörige mit unbefristetem Aufenthalt kann die Anmeldung bei den nachstehenden Bürgerämtern erfolgen.
Zentrales Bürgeramt im Rathaus
Marktplatz 7
74072 Heilbronn
Telefon: 07131 56 38 00
Telefax: 07131 56 36 78
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Heilbronn (Bürgeramt).
Bürgeramt Sontheim
Hauptstraße 7
74081 Heilbronn
Telefon: 07131 58 915-0
Telefax: 07131 58 915-20
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Heilbronn (Bürgeramt).